Nach der DGUV R 312-906 Regel und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft hat jeder Unternehmer die Pflicht, seine PSAgA entsprechend den Einsatzbedingungen - jedoch mindestens einmal im Jahr - auf einwandfreien Zustand durch einen zertifizierten Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Denn: Wer in der Höhe, Tiefe oder in Behältern arbeitet, muss sich auf seine Ausrüstung verlassen können. Somit müssen alle Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wie z.B. Auffanggurt, Verbindungsmittel, Bandschlingen, Seile oder Höhensicherungsgeräte mindestens 1x pro Jahr geprüft werden.
Bei der Prüfung der PSAgA führen wir folgende Schritte durch:
Gehen Sie keine Kompromisse bei Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter ein.
Neben der klassischen Prüfung von PSAgA, führen wir auch folgende Prüfungen durch
Im Anschluss an die Prüfung wird immer ein Prüfprotokoll angefertigt- ja nach Form der Prüfung auch inkl. einer Fotodukumentation der Bestandteile.
Nicolaus-Otto-Str. 14, 89079 Ulm